Basisrente (Rürup Rente bzw. Basisversorgung):
Bei der Basisversorgung handelt es sich um eine private, kapitalgedeckte Rentenversicherung. Sie ist freiwillig und kann von jedem abgeschlossen werden. Es spielt überhaupt keine Rolle, ob jemand angestellt, selbständig, verbeamtet, freiberuflich ist oder gar keiner beruflichen Tätigkeit nachgeht. Entscheidend ist: Die Rürup Rente dient ausschließlich der persönlichen Altersversorgung des Versicherten. Sie unterliegt daher bestimmten Kriterien.Wesentliche Eigenschaften der Basisversorgung:
Lebenslange Rentenzahlung, kein KapitalDie Basisversorgung sieht die Zahlung einer monatlichen, auf das Leben des Steuerpflichtigen bezogenen Leibrente nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres vor. Eine Kapitalleistung ist nicht möglich.
Nicht beleih- oder verpfändbar
Die Basisversorgung ist nicht beleihbar und nicht verpfändbar. Sie kann deshalb auch nicht als Sicherheit für eine Finanzierung herangezogen werden. Wenn ein Versicherter arbeitslos wird und Arbeitslosengeld II bezieht, kann die Basisversorgung nicht herangezogen werden. Das angesparte Kapital ist von der Verwertung bestehenden Vermögens ausgeschlossen.
Nicht veräußerbar
Im Falle einer Kündigung wird die Versicherung prämienfrei gestellt. Aus dem vorhandenen Vertragsguthaben wird eine reduzierte prämienfreie Rente berechnet.
Eingeschränkte Vererbbarkeit
Rentenleistungen im Todesfall dürfen (in Form von Rente) nur an Ehegatten des Steuerpflichtigen sowie Kinder gezahlt werden, für die er Kindergeld oder einen Freibetrag erhält. Wenn Todesfallschutz gewünscht wird, empfehlen wir eine bedarfsgerechte Absicherung durch eine Risikoversicherung.
Steuerbegünstigte Absicherung
Die Basisrente wird steuerlich begünstigt. Steuerpflichtige können Beiträge als Sonderausgaben im Rahmen eines jährlichen Höchstbetrages geltend machen.
Gerne beraten wir Sie auch persönlich zum Thema Basisrente bzw. Rürup Rente. Kontakt