Kraftfahrzeugversicherung:
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist nicht freiwillig, sondern gesetzlich vorgeschrieben, und zwar für alle Kfz-Fahrzeuge (Pkw, Lkw, Motorrad, Moped, Mofa usw.).
Als Fahrzeughalter sind Sie in aller Regel selbst dann schadenersatzpflichtig, wenn Sie nichts dafür können, dass Sie einen Fußgänger oder Radfahrer verletzen. Läuft beispielsweise ein Kind urplötzlich auf die Straße, so haben Sie bzw. Ihre Auto-Haftpflichtversicherung in der Regel auch ohne Verschulden für den Schaden einzustehen (Gefährdungshaftung). Als motorisierter Verkehrsteilnehmer müssen Sie einfach mit dem Fehlverhalten von Fußgängern, insbesondere Kindern, rechnen.
Europaweit geschützt:
Die Versicherung schützt den Kfz-Halter und jeden, der mit dem Fahrzeug fährt, vor den Ansprüchen geschädigter Verkehrsteilnehmer - und das in ganz Europa. Bauen Sie mit dem eigenen Auto oder dem eines Bekannten einen Unfall, so wird das Unfallopfer entschädigt. In der Regel sind auch die Insassen mitversichert.
Kaskoversicherung:
Freiwillig ist der Schutz des eigenen Fahrzeugs gegen Sachschäden, die man durch Selbstverschulden oder höhere Gewalt erleidet. Je nach Deckungsumfang unterscheidet man zwischen Teil- und Vollkaskoversicherung.
Teilkasko:
Kommt bei Schäden durch Brand, Explosion, Entwendung sowie für Elementarschäden (Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung), Glasbruch und Zusammenstoß mit Haarwild auf.
Vollkasko:
Zahlt über den Teilkaskoschutz hinaus Schäden am eigenen Fahrzeug durch selbst verschuldete Unfälle und Unfälle durch höhere Gewalt (geplatzter Reifen) sowie durch böswillige Handlungen Fremder - etwa wenn Jugendliche oder Betrunkene die Karosserie beschädigen.
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