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Glasversicherung:

Durch eine Glasversicherung können Schäden an der Gebäude- und Mobiliarverglasung bei Wohn- und Geschäftsgebäuden abgedeckt werden.

Zur Gebäudeverglasung gehören alle Außenglasscheiben (auch Mehrscheiben-isolierverglasung) von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen und Sonnenkollektoren; außerdem auch Glasbausteine und Profilbaugläser.

Zur Mobiliarverglasung gehören Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-. Wand- und Schrankspiegeln, Glasplatten, Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten sowie Cerankochfeldern.

Bei Beschädigung werden die Kosten für eine neue Verglasung gleicher Art und Güte einschließlich Montage erstattet.

Der zu zahlende Beitrag orientiert sich bei Einfamilienhäusern und Wohnungen an der Quadratmeterfläche der Wohnung. Bei Mehrfamilienhäusern richtet sich der Beitrag nach dem Neubauwert.

Die Glasversicherung ist bei Gebäuden und Wohnungen mit größeren Glasflächen eine sinnvolle Ergänzung zur Gebäude- / Hausratversicherung.

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