Berufsunfähigkeitsversicherung (BU):
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich dauernd außerstande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die auf Grund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.Arbeitskraftverlust bringt finanzielle Folgen mit sich. Davor kann man sich mit dem Abschluss einer privaten Berufs- /Dienstunfähigkeitsversicherung schützen. Dies ist besonders für in den ersten Berufsjahren wichtig, da die staatliche Absicherung hier kaum bzw. gar nicht vorhanden ist.
Eine Berufs-/Dienstunfähigkeitsversicherung kann separat oder zusätzlich zu einer privaten Renten- oder Kapitallebensversicherung abgeschlossen werden. Kapitallebens- und Rentenversicherung enthalten Sparanteile, die bei Ablauf der Versicherung zu einer Auszahlung führen (Rente oder Kapital). Die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente wird gezahlt wenn Berufsunfähigkeit zu 50% vorliegt. Ist die Dienstunfähigkeitsklausel vereinbart, dann gilt die Dienstunfähigkeit als mitversichert. Nur noch wenige Versicherungsunternehmen bieten jedoch die Dienstunfähigkeitsklausel an.
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