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Private Altersvorsorge:

In die private Altersvorsorge bzw. private Rente zahlt der Versicherungsnehmer die Beiträge vom Nettoeinkommen ein, also bereits versteuertes Geld. In der Steuererklärung können diese Produkte daher nicht geltend gemacht werden. Weil das so ist, muss von den Renten nur ein kleiner Teil versteuert werden.

Dieser Ertragsanteil beträgt mit 65 Jahren nur 18 %. Und genau dieser Prozentsatz ist auch für die Folgejahre entscheidend. Denn maßgebend für die Besteuerung ist der Ertragsanteil bei Rentenbeginn. Zur Verdeutlichung: Von 1.000 € privater Rente werden mit 65 nur 180 € zur Berechnung der Steuer herangezogen.

Bei der privaten Rente entscheiden Sie sich bei der Zahlungsart entweder für die lebenslange Rente oder Sie lassen sich bei Rentenbeginn eine größere Summe auszahlen.

Deshalb hat man bei der privaten Rente die Wahl:
  • Entweder man entscheidet sich für die Rente
  • Man lässt sich die Leistung einmalig auszahlen, oder
  • kombiniert Rente mit einer einmaligen Zahlung

Gerne beraten wir Sie auch persönlich zum Thema private Altersvorsorge bzw. private Rente. Kontakt