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Betriebliche Altersversorgung (bAV):

Eine betriebliche Altersversorgung bzw. die betriebliche Altersvorsorge liegt vor, wenn ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zusagt.

Da alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer das Recht auf Entgeltumwandlung zu Gunsten einer betrieblichen Altersversorgung haben, muss sich praktisch jeder Arbeitgeber aktiv mit diesem Thema auseinandersetzen.

Die Durchführung muss in Form einer Direktzusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse oder von Pensionsfonds erfolgen.

Damit die betriebliche Altersversorgung auch in der Lage ist, entsprechende Leistungen zu erbringen, muss für jeden Arbeitnehmer eine planmäßige Vorausfinanzierung erfolgen. Dies geschieht, wenn ein Teil des Gehalts nicht als Barlohn ausgezahlt wird, sondern an die betriebliche Altersversorgung. Ein zweiter Weg ist die direkte Arbeitgeberfinanzierung. Hier zahlt der Arbeitgeber ohne Kürzung des Gehalts zusätzlich Geld in die betriebliche Altersvorsorge ein.

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