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Rechtsschutzversicherung:

Gegen finanzielle Risiken bei Rechtsstreits können Sie sich mit einer Rechtsschutzversicherung schützen.

Das ist nicht nur dann wichtig, wenn Sie einen Rechtsstreit verlieren und die gesamten Kosten, auch die des Gegners, zu tragen haben. Auch wenn Sie den Rechtsstreit gewonnen haben, kann man Sie zur Kasse bitten. Wenn etwa Ihr Prozessgegner zahlungsunfähig ist, bleiben Sie auf Ihren eigenen Kosten „sitzen“. Und bei Verfahren vor dem Arbeitsgericht tragen Sie in erster Instanz Ihre eigenen Kosten immer selbst, egal, wie der Prozess ausgegangen ist.

Schließlich übernimmt die Rechtsschutzversicherung grundsätzlich auch die Kosten einer außergerichtlichen Regulierung des Rechtsstreits. Diese Kosten müssen die Parteien unabhängig von der Frage, wer Recht hat, regelmäßig selbst tragen.

Vor Abschluß einer Rechtsschutzversicherung sollten Sie sich genau informieren, welchen Schutz Sie brauchen, und sich von Ihrer Versicherung ausführlich beraten lassen.

Überblick:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz, zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schadenersatz, z.B. nach einem Verkehrsunfall
  • Arbeits-Rechtsschutz für Auseinandersetzungen aus einem Arbeitsverhältnis, z.B. wenn Ihnen gekündigt wird oder Ihr Arbeitgeber Ihnen Geld schuldet, oder aus einem öffentlich–rechtlichen Dienstverhältnis hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche, z.B. Streitigkeiten im Hinblick auf Einstufungen in eine bestimmte Besoldungsgruppe, Beförderung, Versetzungen oder Beihilfen im Krankheitsfall.
  • Wohnungs- und Grundstücks- Rechtsschutz, wenn Sie Ihre Interessen als Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer oder als Mieter behaupten müssen, z.B. bei Mieterhöhungen, Kündigungen oder Streit um Betriebskostenabrechungen.
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, wenn Sie im Privatbereich Ansprüche aus Verträgen des täglichen Lebens geltend machen oder abwehren müssen, z.B. aus einem Kaufvertrag, einem Reparaturauftrag oder einem Darlehen.
  • Steuer–Rechtsschutz vor Gerichten, wenn wegen Ihrer Steuer oder wegen anderen Abgaben, z.B. Gebühren oder Zölle, ein Prozess notwendig wird, z.B. weil das Finanzamt Ihre Einkommenssteuererklärung nicht anerkennen will.
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz, wenn ein Prozess vor einem deutschen Sozialgericht angestrengt werden muss, z.B. weil die gesetzliche Kranken-, Unfall-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung nicht angemessen leistet.
  • Verkehrs-Verwaltungs-Rechtsschutz, wenn es in einem Widerspruchsverfahren vor der Verwaltungsbehörde und in einem anschließenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht um Ihren Führerschein geht, z.B. wenn Ihnen der Führerschein wegen Verletzung von Verkehrsvorschriften entzogen wird.
  • Disziplinar- und Standes– Rechtsschutz, wenn Ihnen z.B. als Beamter eine Disziplinarmaßnahme wegen eines angeblichen Dienstvergehens angedroht wird.
  • Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, wenn Sie sich in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Verletzung von Strafvorschriften oder in einem Bußgeldverfahren verteidigen müssen, z.B. wenn Sie beschuldigt werden, sich im Straßenverkehr vorschriftswidrig verhalten oder fahrlässig einen Menschen verletzt zu haben.
  • Beratungs- Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht, wenn sich in Fragen des Familien- und Erbrechts Ihre Rechtslage ändert und Sie sich anwaltlich beraten lassen, z.B. wenn Sie nach einem Erbfall wissen wollen, wie viel Sie beanspruchen können.

Wir beraten Sie gerne persönlich. Kontakt