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Krankenversicherung für Lehrer und Referendare:

Seit 01.01.2009 besteht eine allgemeine Versicherungspflicht der Beamten und Versorgungsempfänger.

Jede Person mit Wohnsitz im Inland ist verpflichtet, bei einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen für sich selbst und für die von ihr gesetzlich zu vertretenen Personen versichert zu sein. Dazu zählt eine Krankenversicherung, die mindestens eine Kostenerstattung für ambulante und stationäre Heilbehandlung umfasst.

Da mit dem Tage der Beendigung des Vorbereitungsdienstes - mit Aushändigung des Zeugnisses - die Beihilfeberechtigung als Beamter entfällt, ist dringend zu empfehlen, sich rechtzeitig mit der privaten Krankenversicherung über die Fortsetzung und Aufstockung des Krankenversicherungsschutzes zu verständigen, wenn nicht ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist oder die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe oder ein sonstiges Beschäftigungsverhältnis erfolgt.

Alle Informationen für eine individuell angepasste Krankenversicherung und viele Tipps zur richtigen Versorgung bei Referendaren oder Lehrern finden Sie in unserem roten Leitfaden zum Referendariat. Gerne können Sie aber auch direkt einen unverbindlichen Termin mit uns vereinbaren.