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Glasversicherung (gewerblich):

Die Glasversicherung bewahrt Sie vor finanziellen Folgen, wenn der fragile Baustoff doch einmal zu Bruch geht.
Sie deckt Schäden an fast allen Glasteilen Ihres Unternehmens ab:
  • Glasscheiben, Glasplatten, Glasspiegel unabhängig von der Glasart sowie Profilbaugläser, Glasbausteine und Betongläser.
  • Außenverglasungen wie Schaufenster, Stabilisierungsstreifen, Fenster, Türen, Oberlichter, Lichtbänder, Wände, Tür- und Windfanganlagen, Außenvitrinen und - schaukästen. Außerdem Dächer, Überdachungen, Dachfenster, Brüstungen ( zum Beispiel von Balkonen ), Wetterschutzvorbauten, Wand- und Säulenverkleidung.
  • Innenverglasungen wie Vitrinen, Theken, Schränke, Tisch- und Dekorationsplatten, Stand- und abnehmbare Wandspiegel, Bilderverglasungen, Türen, Fenster, Trennwände, Schaufensterabschlüsse, Wand-, Decken- und Säulenverkleidung, Brüstungen (zum Beispiel von Treppen).

Zusätzlich mitversichern kann man künstlerisch bearbeitete Gläser, Blei- und Messing-verglasungen, Abdeckungen von Sonnenkollektoren, Kunststoffscheiben, Lichtkuppeln und Werbeanlagen.

Wir beraten Sie gerne persönlich. Kontakt