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Gebäuderversicherung (gewerblich):

Die gewerbliche Gebäudeversicherung schütz bei den üblichen Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Desweiteren greift die Versicherung auch bei innerer Unruhe wie z.B. mutwilliger Sachbeschädigung und auch bei weiteren Elementargefahren wie z.B. Überschwemmungen.
Es gibt mehrere Versicherungsformen.

Neuwert:

Die gängigste Form der Gebäudeversicherung. Im Schadenfall wird ein vereinbarter Neuwert gezahlt. Voraussetzung für diese Versicherungsform ist, dass das Gebäude an Ort und Stelle wieder aufgebaut wird.


Neuwert mit Wertzuschlagsklausel:

Diese Versicherungsform wird oft bei Industriebauten angewendet. Es gibt einen Grundwert, der jedes Jahr mit einem gewissen Faktor (Wertzuschlag) multipliziert wird. Im Schadenfall haftet der Versicherer bis zur Grundsumme zuzüglich doppeltem Wertzuschlag.


Zeitwert:

Diese Versicherungsform wird selten gewählt und bezeichnet den Neuwert einer Sache abzüglich der Wertminderung für Alter, Gebrauch und Abnutzung. Die Versicherung greift automatisch, wenn der Zeitwert unter 40% des Neuwerts liegt.

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